Wedel bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern ein breites Spektrum an Angeboten und Leistungen. Dies sind entweder eigene Angebote oder aber private, die mit städtischen Mitteln unterstützt werden. Eine Gemeinschaft kann nicht alle Probleme für alle lösen, damit wird sie restlos überfordert. Sie sollte sich auf die wesentlichen und notwendigsten Angebote konzentrieren und jene, mit denen sie den größtmöglichen Nutzen erzielt.
Nicht nur angesichts der finanziellen Notlage der Stadt muss dabei das Ziel sein, vor allem den Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger im Auge zu haben. Die Wirkung auf Seiten der Betroffenen zählt, nicht das Vorhalten von Angeboten.
Die Kosten für die Gebäudeunterhaltung, für Hausmeister, Beheizung, Instandhaltung, Zinsen und Abschreibungen nehmen einen immer größeren Anteil am Kostenblock im Ergebnisplan der Stadt ein. Diesen gilt es zu reduzieren und Angebote an Standorten zu konzentrieren mit dem Ziel, erhebliche Kosteneinsparungen zu erzielen, ohne das Leistungsangebot zu sehr einschränken zu müssen.
Haushaltsbegleitbeschluss: Umstrukturierungskonzept
Antrag der CDU-Ratsfraktion zum Haushaltsentwurf 2020
Der Rat der Stadt Wedel fordert dem Bürgermeister auf, bis spätestens nach der Sommerpause 2020 ein Konzept zur Neu- und Umstrukturierung städtischer Leistungen/Angebote vorzulegen.
• Die Verwaltung soll Vorschläge unterbreiten, wie städtische Leistungen/Angebote auf das Wesentliche und Erforderlichste zu reduzieren sind. Hierzu kann und soll sie auf die Ergebnisse aus dem Haushaltskonsolidierungskonzept zurückgreifen (Priorisierung).
• Ziel dieses Konzepts ist, die Angebote zu bündeln und an weniger Standorten zusammenzuführen.
• Insbesondere ist auch zu prüfen, ob die städtischen Liegenschaften optimal genutzt werden oder ob sie an anderen Standorten sinnvoller platziert wären.
- Beispielhaft, aber nicht abschließend, ist die gegenwärtige Nutzung von Schulraum zu prüfen. Der Schulentwicklungsplan ist regelmäßig fortzuschreiben und alle Schulen, Schulgebäude, Anforderungsprofile sind gleichermaßen in den Blick zu nehmen. Veränderte Lernformen („digitale Lernumgebung“, „Lerninseln“), Inklusion sowie stetig steigende gesellschaftliche Anforderungen, z.B. durch die Ganztagsbetreuung, erfordern eine hohe Flexibilität in der Raumnutzung. Die räumliche Trennung zwischen Schulkinderbetreuung und Unterricht mit entsprechender Raum- und Aufgabenzuschreibung ist aus pädagogischen und ökonomischen Gründen stark zu hinterfragen. Leerstand der Unterrichtsräume am Nachmittag wird zukünftig schwer zu begründen sein.
• Für die frei werdenden Grundstücke/Immobilien sollen die Verwaltung Vorschläge für eine alternative Nutzung und oder einen Verkauf vorlegen.
• Es sind Kooperationsmöglichkeiten zu prüfen mit dem Kreis Pinneberg und/oder Kommunen aus dem Kreis.
- Beispielhaft, aber nicht abschließend, sind u.a. die Vollstreckungsstelle oder die Zentrale Vergabestelle genannt. Bei der Zentralen Vergabestelle hat sich der Kreis Pinneberg neu aufgestellt und mehrere Städte des Kreises haben bereits Verträge mit dem Kreis abgeschlossen, um dessen Dienste bei der zentralen Vergabe zu nutzen (Barmstedt, Pinneberg, Quickborn, Uetersen).
- Es solle eine Aufstellung der Vor- und Nachteile sowie der aktuellen Kosten vorgelegt werden sowie eine Ersteinschätzung zu möglichen Einsparungen. Auf dieser Basis kann dann entschieden werden, ob ggf. konkrete Gespräche über Kooperationen aufgenommen werden sollen.
Empfehlen Sie uns!