Der Haushaltsentwurf 2020 der Verwaltung weist einen knapp ausgeglichenen Ergebnisplan vor. Dieser kommt zustande durch Kürzung von Mitteln bei der Gebäudeunterhaltung, Pauschalkürzungen im Personalbereich, Außerachtlassung wesentlicher und überwiegend negativer Einflussfaktoren sowie einer massiven Anhebung der Grundsteuerhebesätze.
Bezieht man diese wesentlichen Einflussfaktoren mit ein, weist der Haushaltsentwurf eine Unterdeckung im Ergebnisplan von rund 10 Millionen Euro auf!
• 3 Mio. Euro: Anhebung der Grundsteuer B von 425% auf 650%
• 0,5 Mio. Euro: Kürzung bei der Gebäudeunterhaltung
• 0,9 Mio. Euro: Erträge aus Grundstücksverkäufen (ohne BusinessPark); Haushaltsentwurf S. 189
- Dies sind einmalige Erträge, weil Grundstücke mit Gewinn verkauft werden. Hier wird städtisches Vermögen veräußert und selbst wenn im Gegenzug Grundstücksankäufe in gleicher Höhe getätigt würden, entstünden hier nicht sofort Wertzuwächse (Gewinne).
- Seit Jahren werden Grundstücksverkäufe in Haushaltsentwürfen eingeplant, aber (fast) nie in halbwegs entsprechender Höhe realisiert!
• 0,7 bis 1,5 Mio. Euro jährlich ab 2021: Reform des Kommunalen Finanzausgleichs
- In der Erläuterung zum Haushaltsentwurf (Beschlussvorlage 2019/125, S.16 ff.) wird diese Belastung aufgeführt, aber im Entwurf nicht berücksichtigt, weder mit dem unteren noch dem oberen Prognosewert
• 0,7 bis 1,0 Mio. Euro jährlich ab 2021: Kita-Reform
- In der Erläuterung zum Haushaltsentwurf (Beschlussvorlage 2019/125, S.16 ff.) wird diese Belastung aufgeführt, aber im Entwurf nicht berücksichtigt, weder mit dem unteren noch dem oberen Prognosewert
-> Beide Reformen erden den städtischen Haushalt also dauerhaft zwischen 1,4 Mio. und 2,5 Mio. Euro jährlich belasten. Zusätzlich!
• 0,4 Mio. Euro: Kreisumlagensenkung
- Der Haushaltsentwurf beinhaltet eine weitere Kreisumlagensenkung um 1%, für die es bisher keine politischen Beschlüsse des Kreistags gibt.
- Die aktuelle gute Finanzlage der Kreises Pinneberg kann sich durch die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs und die Konjunkturentwicklung erheblich verschlechtern, so dass seriös nicht mit einer dauerhaft gesenkten Kreisumlage gerechnet werden sollte.
• 3,5 Mio. Euro: zusätzliche Abschreibungen aus Investitionstätigkeiten und Zinsen
- Der Haushaltsentwurf weist bis 2023 geplante Investitionen von mehr als 64 Mio. Euro aus (allerdings noch ohne Nordumfahrung!).
- Geht man von 5% jährlicher Abschreibung aus, würde damit der Ergebnisplan um weitere 3,2 Mio. Euro belastet. Pro Jahr.
- Zuzüglich der Zinsen, die bei 0,5% Zinssatz nochmals rund 320.000 ausmachen. Pro Jahr.
Das strukturelle Defizit beträgt also zwischen 10,2 und 11,3 Mio. Euro und die seitens der Stadtverwaltung geplante Grundsteuererhöhung auf 650% im Volumen von rund 3 Mio. Euro reicht nicht aus, um dieses strukturelle Defizit auch nur ansatzweise zu beseitigen.
Unabhängig vom Haushaltsentwurf 2020 sind daher erhebliche Mehranstrengungen nötig, um diese Finanzielle Notlage, in die wir seit Jahren sehenden Auges hineinsteuern, noch abwenden und die Finanzlage der Stadt auf dauerhaft solide Beine zu stellen.
Dies gilt umso mehr, als dass erst kürzlich ein weiterer bedeutender Gewerbesteuerzahler mitgeteilt hat, auf absehbare Zeit keine Gewerbesteuern mehr in Wedel zu zahlen. Jährliche Belastung 0,3 Mio. Euro.
Zusätzlich war der Presse zu entnehmen, dass AstraZeneca den Standort Wedel bzw. Deutschland infrage stellt. Beide Entwicklungen zeigen, dass international agierende Konzerne ihre Möglichkeiten nutzen, um ihr Steueraufkommen über Landesgrenzen hinweg zu „gestalten“. Wedel hat in den letzten Jahren seine einstige Attraktivität bei den Gewerbesteuern verspielt, indem der Hebesatz von 310% seit 2011 in mehreren Schritten auf inzwischen 380% angehoben wurde. Die absehbare Entwicklung hieraus sind nicht etwa höhere Gewerbesteuereinnahmen, sondern niedrigere.
Es hat sich als äußerst kurzsichtig erwiesen, die Haushaltsentwürfe kurzfristig durch Gewerbesteueranhebungen auszugleichen, weil dies mittelfristig zum Ausweichen der großen Steuerzahler geführt hat. Dieses ist eine von Stadtverwaltung und Politik selbst verschuldete Entwicklung und nachgewiesenermaßen keinesfalls ein Erfolgsrezept für die Zukunft.
Fazit
Um Wedels strukturelles Defizit alleine durch das Grundsteueraufkommen auszugleichen, müsste der Hebesatz für die Grundsteuer B auf mind. 1.250% angehoben werden!
Dies kann und darf nicht der „Lösungsweg“ sein. CDU fordert daher die Verwaltung und die Kommunalpolitik auf, sich der kritischen Finanzlage zu stellen und gemeinsam an dauerhaft tragfähigen Lösungen zu arbeiten, die einerseits die Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger und die wachsenden Herausforderungen erfüllt, andererseits aber die Leistungsfähigkeit der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger als Steuer- und Gebührenzahler nicht überfordert.
Dieser von uns vorgelegte Haushaltsbegleitbeschluss soll Verwaltung und Politik in die Lage versetzen, auf Basis der zur Entscheidungsfindung zwingend notwendigen Informationen die dringend nötigen Abwägungsentscheidungen treffen zu können.
Haushaltsbegleitbeschluss: Konsolidierungskonzept
Antrag der CDU-Ratsfraktion zum Haushaltsentwurf 2020
Der Rat der Stadt Wedel fordert dem Bürgermeister auf, bis spätestens Mitte 2020 ein Konzept zur Konsolidierung der städtischen Finanzen vorzulegen.
Wesentliche Kernpunkte des Konzepts sind:
• Auflistung aller steuerungsrelevanten Leistungen Je Produktbereich mit ihren Budgets
- ohne interne Leistungsverrechnung,
- mit interner Leistungsverrechnung; exkl. Raum- und Gebäudekosten
- mit interner Leistungsverrechnung; inkl. Raum- und Gebäudekosten (wie bisher)
• Priorisierung dieser Produkte/Leistungen/Angebote durch die Verwaltung und Begründung dieser Prioritätensetzung
- Priorisierung anhand der Wichtigkeit des Angebots, der Wirksamkeit, der ggf. nicht vorhandenen Alternativen
• Die Verwaltung soll Einsparungen vorschlagen und begründen
- Weshalb ist an dieser Stelle eine Einsparung möglich?
- Welches Angebot fällt dadurch weg?
- Wie kann es woanders (durch ggf. andere Angebote) kompensiert werden)
- Die Einsparungen sind mit Beträgen zu beziffern.
• Die Verwaltung schlägt für alle steuerungsrelevanten Produkte Wirkungskennzahlen vor
- Erläuterung der Kennzahl und ihrer Wirkung.
- Erläuterung, weshalb gerade mit dieser Kennzahl die Wirksamkeit des Angebot/der Leistung gemessen und überprüft werden kann.
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