Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft soll nun neue Gewerbegrundstücke kaufen. Vergangenheit des Unternehmens kostete Vertrauen.
KREIS PINNEBERG | Im kommenden Frühjahr wollen etliche Gemeinde- und Stadträte darüber abstimmen, ob ihre Kommune sich an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Pinneberg (Wep) beteiligen soll. Die verbleibende Zeit nutzt Landrat Oliver Stolz (parteilos) nun, um für den Umbau der Wep zu werben. Denn seiner Ansicht nach steckt vielen Politikern noch die schwierige Vergangenheit der heute kreiseigenen Gesellschaft in den Knochen.
Von Tobias Thieme, Pinneberger Tageblatt
Der Umbau selbst wird die Bürger im Kreis Pinneberg kaum betreffen. Indirekt sollen sie jedoch von einer schlagkräftigen Wep profitieren. Deren Aufgabe ist, neue Gewerbegebiete zu erschließen, Unternehmen für die Standorte zu finden und so Arbeitsplätze zu schaffen. Außerdem soll sie Unternehmensgründer unterstützen sowie Fachkräfte in die Region locken.
So lief es in der Vergangenheit: Die Wep ist aus einer 1948 gegründeten Gesellschaft hervorgegangen, deren Aufgabe es war, Kriegstrümmer für die Bauwirtschaft aufzubereiten. Mehrfach wechselten Name, Gesellschafter und Schwerpunktaufgaben. 2001 stieg auch der Kreis Segeberg mit ein. In den Jahren darauf kaufte die Wep zahlreiche Gewerbeflächen, ohne sie erfolgreich zu vermarkten. 2006 folgte der Schnitt. Der Kreis Segeberg zog sich aus der hochverschuldeten Wep zurück. Der Kreis Pinneberg übernahm die Anteile, zahlte Millionenbeträge, um die Gesellschaft zu stützen und Harald Schroers übernahm die Geschäftsführung. Er verkaufte einen Großteil der gebunkerten Grundstücke und entschuldete die Wep mit Hilfe des Kreises. „Heute steht sie gut da und verfügt über Rücklagen in Höhe von etwa 10 Millionen Euro“, sagt Stolz. Der Landrat sagt aber auch: „Die Historie der Wep hat bei vielen Politikern ein Trauma ausgelöst. Sie sagen: ,Wir wollen nie wieder für die Wep bluten müssen.’“
Das ist nun geplant: Interessierte Kommunen können für etwa 5000 Euro in eine Gesellschaft mit dem Namen Wep Kommunalholding einsteigen. 2000 Euro gehen dann in das Stammkapital der neuen Gesellschaft, weitere 2000 Euro in deren Kassenbestand und 1000 Euro sind Gründungskosten, die etwa für Juristen fällig werden.
Die Gesellschafter haben jeweils das gleiche Stimmengewicht in der Holding. Ihr Kreis kann erweitert werden. So ließe sich das Stammkapital um weitere Anteile von 2000 Euro aufstocken oder bestehende Anteile könnten geteilt und an weitere Kommunen verkauft werden. Die neue Holding, die sich dann mit etwa 23 Prozent an der Wep beteiligt, soll bis Ostern gegründet sein. Die verbleibenden 77 Prozent hält weiterhin der Kreis.
Das Risiko für die Kommunen: Vor dem Hintergrund mit den schlechten Erfahrungen in der Vergangenheit befürchten etliche Politiker in den Städten und Gemeinden, ihre Kommune könnte für Verluste der Wep haftbar gemacht werden. „Die Kommunalholding selbst ist nicht im operativen Geschäft, etwa der Grundstücksentwicklung oder mit Dienstleistungen für die Wirtschaftsförderung, aktiv. Deswegen gibt es auch kein finanzielles Risiko“, sagt Stolz. Die Holding diene stattdessen der Kontrolle über die Wep und der kommunalen Zusammenarbeit. Im Umkehrschluss sind aus der Holding auch keine Erträge zu erwarten.
Kontrolle über die Wep: Außer dem Kreistag kontrollieren in Zukunft also auch die Gremien der Städte und Gemeinden die Wep. So soll dem Eindruck begegnet werden, die Wep arbeite nur mit ausgewählten Partnern zusammen oder entwickele Gewerbegebiete über die Köpfe der Kommunen hinweg. „Außerdem wird die Wirtschaftsförderung transparenter. Alle Gesellschafter sehen, wann und wo die Wep aktiv werden will“, sagt Stolz.
Finanzielle Schlagkraft: Nach Ansicht des Landrats erhöht sich der finanzielle Spielraum für Entwicklungsprojekte. „Wir verdoppeln unsere Reichweite“, sagt Stolz. In einem Handlungskonzept ist festgeschrieben, dass mindestens 50,1 Prozent eines Projekts von der Kommune selbst getragen werden müssen. Die Wep kann sich mit 49,9 Prozent beteiligen. Fehlt der Kommune das Geld, ein Projekt allein zu schultern, könnte das Modell eine Alternative sein. „Nach wie vor kann eine Kommune das aber auch allein durchziehen, wenn sie denn will“, sagt Stolz.
Verzicht auf Ausschreibungen: Die Entwicklung eines Gewerbegrundstücks müsste international ausgeschrieben werden, sofern die Stadt Erschließung und Vermarktung nicht selbst übernehmen will. Ist eine Kommune direkt oder indirekt an der Wep beteiligt, kann sie diesen Auftrag auch in einem sogenannten Inhouse-Geschäft ohne Ausschreibung an die Wep vergeben. Das gibt ihr etwas mehr Spielraum, wenn sie eine bestimmte Nutzung, etwa durch emissionsintensive Betriebe, verhindern will.
Politiker überwachen den Geschäftsführer: Der Kreistag hat ein neues Handlungskonzept für die Wep beschlossen. Demnach wird die Basisfinanzierung von 200.000 auf 100.000 Euro halbiert. Grundstücksgeschäfte mit einem Volumen von mehr 100.000 Euro sollen in Zukunft vom Kreistag genehmigt werden müssen. SPD und FDP, die gegen den Kern des neuen Konzepts stimmten, sprachen von „Fesseln für Geschäftsführer Harald Schroers“. Im Zusammenhang mit der reduzierten Basisfinanzierung fürchtete SPD-Fraktionschef Hans-Helmut Birke sogar den „Tod der Wirtschaftsförderung“.
Stolz verteidigt das Konzept: „Von Fesseln kann keine Rede sein. Die Wep bekommt weit mehr als die 100 000 Euro. Nur müssen einzelne Projekte eben vom Kreistag beschlossen werden.“ Die 50,1-Prozent-Regel gewährleiste eine größere Akzeptanz der Wep-Projekte. Zur Zustimmungspflicht bei Grundstücksgeschäften größer 100 000 Euro sagt Stolz: „Bis vor Kurzem durfte die Wep gar keine Grundstücke kaufen. Insofern hat der Geschäftsführer mehr statt weniger Freiheiten.“
So geht es weiter: Zum engeren Interessentenkreis gehören Barmstedt, Elmshorn, Heede, Halstenbek, Quickborn, Pinneberg, Schenefeld, Tornesch und Wedel. Das letzte Wort haben die Stadt- und Gemeindevertreter. Die meisten wollen im Januar oder Februar beraten. Rellingen hat sich bereits dafür, Uetersen dagegen entschieden.
Empfehlen Sie uns!